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Architekturbuero | Industriebauten
unterliegen
nicht unbedingt der LBauO. Vielmehr ist immer häufiger die
Industriebaurichtlinie zu zitieren. Hieraus ergeben sich viele
Erleichterungen aber auch sehr schwere Vorgaben an die Planung und
Umsetzung. Im Speziellen ist die Anforderung an den Brandschutz hoch gesteckt. Bei Industriebauten ist eine qualifizierte Planung und Ausschreibung unverzichtbar. Belange der Gewerbeordnung (Struktur- und Genehmigungsbehörde SGD) sind ebenso zu beachten, wie die Belange der Feuerwehren. Der Arbeitsschutz und Arbeitsabläufe sind zu vereinen und in die Planung mit zu integrieren. Die entsprechenden DIN Normen sind im Sinne der LBauO umzusetzten. Ein Qualitätsmanagement bei der Bauleitung und Abnahme ist sicherzustellen. |
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