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Nutzung Ein Bauantrag ist, je nach Genehmigungsbehörde ein Paket von gleich mehreren Unterlagen und Antragsformularen. Grundsätzlich ist ein aktueller Plan des Vorhabens dem Antrag beizufügen. Ist keine aktuelle Planung vorhanden, muss ein Bestandsplan vor Ort gemessen werden und danach wird das Vorhaben erarbeitet und eingereicht. Es ist ein Trugschluss dass alte Pläne sich nicht im Laufe der Zeit durch Ergänzungen und Abrisse verändert haben. Einzureichen sind neben der Flächenberechnung und der Kubatur auch eine aktuelle Statik zum Nachweis der Standsicherheit. Gewerbliche Nutzung Beinhaltet das Gebäude eine gewerbliche Nutzung oder ist eine zusätzliche gewerbliche Nutzung geplant, so ist nach Ausführung der Planung vor Ort ein Prüfstatiker (durch den Bauherren) zwecks Abnahme der statischen Bauteile und Übereinstimmung mit der Berechnung, (durch den Bauherrn) zu beauftragen. Oftmals werden Formulare falsch ausgefüllt oder gar vergessen, was natürlich in seiner Folge der Auslegung zur LBauO heikel werden kann. Auch wenn innerhalb eines Bauantragverfahren vorerst die Statik zurückgestellt wird, muss vor Baubeginn eine Statik zum Vorhaben nachgereicht werden. Genehmigungen ohne Statik werden unter Vorbehalt erteilt. Faktisch ist der Antrag nicht genehmigt. |
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Das
logische Zusammenspiel von Verordnungen, Gesetzen und Vorschriften
muss in gänze durchgängig sein und vor allem
nachvollziehbar
belegt werden. Fehlen die Belege (z. B. im
Brandschutz) sind die
meisten Projekte von vornherein mit Fehlern behaftet. Unsere GENEHMIGUNGSQUOTE liegt bei 100 % |
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