Brandschutzkonzept2.
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Für einen kostenloses Angebot benötigen wir folgende Angaben:
 
  • Betriebsart (Hotel, Gaststätte, Schule, Krankenhaus, Verkaufsstätte, etc. )
  • Handelt es sich um einen Neubau oder Bestand?
  • Objektgröße (Abmessungen Länge*Breite)
  • Anzahl Stockwerke
  • Liegt ein abgelehnter Brandschutztechnischer Teil vom Bauantrag vor?
  • Liegt ein Widerspruch gegen Ablehnung eines Brandschutzkonzeptes vor?
  • Liegt eine Nutzungsuntersagung vor?
  • Was können Sie uns als Planung zur Vefügung stellen? Eine unverschlüsselte pdf -Datei oder einen Papierplan?
In aller Regel können wir Ihnen ein Angebot innerhalb einer Woche vorlegen.
 
Die Bearbeitung erfolgt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Bei Normalfällen liegt die Bearbeitungszeit bei 4 Wochen (nach Eingang aller erforderlicher Angaben).
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Die heutigen Bauwerke - insbesondere Sonderbauten § 50 LBauO – haben immer komplexere und größere Dimensionen. Abweichungen von den materiellen Anforderungen der Bauordnung bzw. rechtlichen Regeln kommen häufiger vor und müssen begründet werden. In der Folge sind einzelne brandschutztechnische Maßnahmen der Vorschriftswerke nicht ohne weiteres anwendbar, sondern das Gesamtzusammenspiel aller brandschutztechnischen Maßnahmen muss zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt  (Text und Grafik) werden. Brandschutzkonzepte sind planungsbegleitend in der Entwurfs- und Baugenehmigungsphase zu erstellen. Das Konzept ist einzureichen mit den Baueingabeunterlagen und wird durch die Untere Bauaufsicht zur Genehmigungsreife gebracht. Nur die Untere (in Sonderfällen auch Obere) Bauaufsicht (feuerwehrtechnischer Bediensteter)  kann das Brandschutzkonzept genehmigen. BS- Konzepte bewahren den Planer vor verstecken Fallen und können auch gleichzeitig andere Auswege eröffnen. Da sich das Brandschutzkonzept nicht nur um die theoretische Einschätzung des Gebäudes dreht, ist ein planerischer Teil mit einzuarbeiten.
Die Planung steuert einen erheblichen Teil des Konzeptes, deswegen wurden hier Vorgaben durch den Gesetzgeber zur Vereinheitlichung erlassen. An dieser Stelle werden verschiedene Bezüge auf die DIN, EN, LBauO, Bauteilregellisten, technisches Regelwerk, den Arbeitsschutz, sowie die Sonderbauverordnungen usw. ...  geschaffen.
All diese Vorgaben müssen im Bezug auf Nutzung, Nutzungsinhalte, präventiven – abwehrenden Brandschutz überprüft und gewürdigt werden.Gleichzeitig kann anhand von einer Bestandsbegehung (Brandschutzschau) ein Bauzustandsbericht gefertigt werden, der den Brandschutz in Gänze enthält. Weisungen und Empfehlungen für mögliche Planungen oder Ausbauten können dann schon mit berücksichtigt werden. Zu dem sachverständigen Personenkreis gehören in der Regel: Architekten und Ingenieure mit einer Zusatzqualifikation. In aller Regel  reicht  eine Zusatzqualifikation ohne öffentiche Bestellung und Vereidigung aus.  Während der Bauphase ist es erforderlich, dass der Fachplaner im Brandschutz die entsprechende Fachbauleitung vor Ort übernehmen sollte. Zumindest ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem eigentlichen Planerverfasser der Baugenehmigung und dem BS- Konzeptverfasser immer äußerst ratsam.
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