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Architekturbuero |
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Die Bearbeitung erfolgt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Bei Normalfällen liegt die Bearbeitungszeit bei 4 Wochen (nach Eingang aller erforderlicher Angaben). |
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Die heutigen Bauwerke - insbesondere
Sonderbauten § 50 LBauO – haben
immer komplexere und größere Dimensionen. Abweichungen von
den
materiellen Anforderungen der Bauordnung bzw. rechtlichen Regeln kommen
häufiger vor und müssen begründet werden. In der Folge
sind einzelne
brandschutztechnische Maßnahmen der Vorschriftswerke nicht ohne
weiteres anwendbar, sondern das Gesamtzusammenspiel aller
brandschutztechnischen Maßnahmen muss zur Umsetzung der
Schutzziele des
Baurechts in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt
(Text und
Grafik) werden. Brandschutzkonzepte sind
planungsbegleitend in der Entwurfs- und
Baugenehmigungsphase zu erstellen. Das Konzept ist einzureichen mit den
Baueingabeunterlagen und wird durch die Untere Bauaufsicht zur
Genehmigungsreife gebracht. Nur die Untere (in Sonderfällen auch
Obere)
Bauaufsicht (feuerwehrtechnischer Bediensteter) kann das
Brandschutzkonzept genehmigen. BS- Konzepte bewahren den Planer vor
verstecken Fallen und können auch gleichzeitig andere Auswege
eröffnen.
Da sich das Brandschutzkonzept nicht nur um die theoretische
Einschätzung des Gebäudes dreht, ist ein planerischer Teil
mit
einzuarbeiten. Die Planung steuert einen erheblichen Teil des Konzeptes, deswegen wurden hier Vorgaben durch den Gesetzgeber zur Vereinheitlichung erlassen. An dieser Stelle werden verschiedene Bezüge auf die DIN, EN, LBauO, Bauteilregellisten, technisches Regelwerk, den Arbeitsschutz, sowie die Sonderbauverordnungen usw. ... geschaffen. All diese Vorgaben müssen im Bezug auf Nutzung, Nutzungsinhalte, präventiven – abwehrenden Brandschutz überprüft und gewürdigt werden.Gleichzeitig kann anhand von einer Bestandsbegehung (Brandschutzschau) ein Bauzustandsbericht gefertigt werden, der den Brandschutz in Gänze enthält. Weisungen und Empfehlungen für mögliche Planungen oder Ausbauten können dann schon mit berücksichtigt werden. Zu dem sachverständigen Personenkreis gehören in der Regel: Architekten und Ingenieure mit einer Zusatzqualifikation. In aller Regel reicht eine Zusatzqualifikation ohne öffentiche Bestellung und Vereidigung aus. Während der Bauphase ist es erforderlich, dass der Fachplaner im Brandschutz die entsprechende Fachbauleitung vor Ort übernehmen sollte. Zumindest ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem eigentlichen Planerverfasser der Baugenehmigung und dem BS- Konzeptverfasser immer äußerst ratsam. |
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