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Architekturbuero
Änderungen im Versicherungsgesetz

Seit geraumer Zeit  informieren die Gebäudeversicherer Ihre Versicherungsnehmer über Änderungen im Versichwerungsvertragsgesetz (VVG).
Beachten Sie bitte dass zu den "Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall" die Einhaltung der Landesbauordung verbunden ist. Dies betrifft auch den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz.
Bei energetischen Sanierungen ebenso bei Dachgeschossausbauten muss der Versicherungsschutz angeglichen sein,  da ansonsten  Schadenssummen nur zum Teil ausbezahlt werden.


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